1. EINLEITUNG
Für die Transporte, die wir für unsere Kunden durchführen, gelten Verträge, Gesetze und Vorschriften. Welche das sind, hängt von der Transportart, dem Be- und Entladeort, der Wahl des Rechtssystems ab und kann auch je nach Frachtführer bzw. Spediteur unterschiedlich sein. Sie können sich vorstellen, dass für den Transport von zwei Paletten innerhalb der Niederlande andere Regeln gelten als etwa für eine konditionierte Seefracht von Deutschland nach Japan.
2. HAFTUNG UND HAFTUNGS-GRENZEN
Die Haftung des Beförderers für Schäden oder Verlust richtet sich nach den geltenden Vorschriften. Diese Haftung ist oft auf „Haftungs-Grenzen“ beschränkt. Die Grenzen richten sich in der Regel nach dem Gewicht der Ware. Auch diese Grenzwerte haben wir in die Übersicht aufgenommen. Hinweis: dies betrifft daher nicht unsere Haftung, sondern die der von uns beauftragten Frachtführer.
3. WARTEZEITEN UND WARTEKOSTEN
Da wir mit verschiedenen Frachtunternehmen und Speditionen zusammenarbeiten, möchten wir hinsichtlich der Abrechnung von Wartezeiten eine gewisse Einheitlichkeit schaffen. Manchmal kommt es vor, dass das Be- oder Entladen etwas länger dauert als geplant. Wir verwenden die folgenden Richtlinien: < 3 Ldm – maximal 30 Minuten, < 6,5 Ldm – maximal 75 Minuten und ≤ FTL – maximal 120 Minuten (Ldm = Lademeter). Kann innerhalb dieser Zeit nicht geladen oder entladen werden? Dann können Wartekosten entstehen. Wir berechnen in der Regel 15 € pro 15 Minuten bzw. 450 € pro Wartetag. In manchen Fällen müssen wir hiervon abweichen, darauf weisen wir im Angebot hin.
4. FEHLERFRACHT ODER STORNIERUNG VON FRACHTEN
Manchmal muss eine Ladung abgebrochen werden, wir nennen das eine Fehlladung. Dies ist insbesondere für den von uns beauftragten Frachtführer sehr ärgerlich. Er hat Platz reserviert und bleibt nun auf seiner ungenutzten Ladefläche sitzen. Als Ausgleich berechnen wir bei einer Stornierung am Vortag der Verladung 70 % bzw. 100 % des Frachtpreises am Tag der Verladung. Diese Prozentsätze sind branchenüblich.